Wichtige Neuerungen bei den Sozialversicherungen und MWST ab 2025!
Neuerungen bei den Sozialversicherungen:
AHV-Renten: Ab 2025 passen sich die AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung an. Das bedeutet, die Mindestbeiträge für Selbständige und Nichterwerbstätige steigen auf CHF 530 pro Jahr.
Berufliche Vorsorge: Die Eintrittsschwelle wird auf CHF 22'650 angehoben, und der Koordinationsabzug liegt neu bei CHF 26'460. Das ist eine wichtige Anpassung, die du im Auge behalten solltest.
Familien im Kanton Solothurn: Für die Familien gibt es gute Nachrichten! Die Kinderzulagen steigen auf CHF 215 pro Monat, und die Ausbildungszulage wird auf CHF 268 erhöht
Neuerungen bei der MWST:
KMU: Ab 2025 können kleine und mittlere Unternehmen eine jährliche MWST-Abrechnung nutzen. Allerdings bedeutet „jährlich“ nicht ganzjährig – die MWST muss weiterhin viertel- oder halbjährlich vorausbezahlt werden.
Saldosteuersatzmethode: Hier gibt es ebenfalls Änderungen. Jede Tätigkeit über 10 % des Gesamtumsatzes wird jetzt mit ihrem eigenen Steuersatz abgerechnet. Die bisherige Begrenzung auf zwei Saldosteuersätze fällt weg, was die Anwendung komplexer macht.
Für detaillierte Informationen zu den MWST-Änderungen, besuche die Website der Steuerverwaltung: Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025.
Wenn du Fragen zu den neuen Regelungen hast, melde dich gerne bei mir! Ich bin hier, um dir zu helfen und kann bei Bedarf auch einen MWST-Fachexperten hinzuziehen.
Danke für dein Vertrauen – ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dir!