Weiterbildung lohnt sich auch steuerlich...
Aus- und
Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten können bis zu
CHF 12'000 in Abzug gebracht werden.
Nicht zum Abzug zugelassen werden die Kosten der Erst- oder Grundausbildung bis und mit Sekundarstufe II (z.B. Lehrabschluss, Maturität) sowie die Kosten für Aus- und Weiterbildung ohne beruflichen Zusammenhang (z.B. Hobby oder Liebhaberei). Der Bildungsgang muss zwar nicht mehr mit der bisherigen beruflichen Arbeit zusammenhängen; aber er muss auf eine Berufstätigkeit ausgerichtet sein.
Abzugsfähig sind in der Regel die folgenden Kosten:
● Kurs- und
Schulgelder sowie Studien- und Prüfungsgebühren
● Kosten der Fachliteratur
● die Reisekosten
● die Mehrkosten der
auswärtigen Verpflegung
● notwendigen Kosten der
auswärtigen Unterkunft am Kursort
● Auslagen für die Anschaffung
oder Miete von Instrumenten oder Geräten für die Aus-oder Weiterbildung…
Bei Sprach- und Studienaufenthalten im Ausland sind die Kurskosten und Studiengebühren voll abziehbar, ebenso die Kosten der Unterkunft, sofern die bisherige Wohnung beibehalten wird.
Bei Fragen rund um die Abzugsmöglichkeiten bei der
Weiterbildung
steht SA-Treuhand gerne zur Verfügung!
http://www.sa-treuhand.ch/dienstleistungen