Steuern 2019 - Das Beste sind die Abzuege
Wie jedes Jahr kommt die Steuererklärung pünktlich ins Haus! Im Kanton Solothurn sollten bis mitte Februar die Unterlagen eingetroffen sein.
Haben Sie an alle möglichen Abzüge gedacht?
● Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsplatz. In der Regel kann das ÖV-Abo oder Velo abgezogen werden in den Berufsauslagen. In Ausnahmefällen auch das Auto. Je nach Kanton oder beim Bund wird der Abzug limitiert (zB bis CHF 3‘000.00).
● Kann aufgrund der Entfernung nicht zu Hause gegessen werden, dürfen aus steuerlicher Sicht die Mehrkosten für die Mittagesverpflegung bei den Berufsauslagen abgezogen werden.
● Weiterbildung lohnt sich! Diese Kosten können bis max. 12‘000 pro Jahr bei den Steuern abgezogen werden.
● Haben Sie im letzten an Jahr mehr als CHF 100.00 an gemeinnützige Organisationen und Institutionen oder an Parteien gespendet?
● Die selbstgetragenen Gesundheitskosten, wie auch Zahnarzt und Optikerkosten, können abgezogen werden, sofern diesen einen bestimmen Betrag übertreffen.
●Vom Vermögen dürfen die Schulden und vom Einkommen können die Schuldzinsen abgezogen werden. Leasingraten für das private Auto sind nicht abzugsfähig jedoch Schuldzinsen von den Kreditkarten.
Und das sind bei weitem noch nicht alle möglichen Abzüge. Viele Informationen zu den wichtigsten Abzügen finden Sie hier.
Möchten Sie sich über all diese möglichen Abzüge nicht den Kopf zerbrechen?
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