Sozialversicherungen - Aenderungen 2020
1. Säule (AHV/IV/EO)
In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, das Gesetz per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge für Unselbständige und Selbständigerwerbende.
Neu ab 01.01.2020 Bisher
AHV 8.70% 8.40%
IV 1.40% 1.40%
EO 0.45% 0.45%
Total 10.55% 10.25%
3. Säule- gebundene Vorsorge (freiwilig)
Der Maximalbetrag bleibt 2020 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
6'826 können Versicherte mit einer Pensionskasse einzahlen.
34'128 bzw. maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens können Versicherte ohne Pensionskasse in die Säule 3a einzahlen.
Bei Fragen rund um Steuern und Sozialversicherungen steht SA-Treuhand gerne zur Verfügung!
http://sa-treuhand.ch
In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, das Gesetz per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge für Unselbständige und Selbständigerwerbende.
Neu ab 01.01.2020 Bisher
AHV 8.70% 8.40%
IV 1.40% 1.40%
EO 0.45% 0.45%
Total 10.55% 10.25%
3. Säule- gebundene Vorsorge (freiwilig)
Der Maximalbetrag bleibt 2020 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
6'826 können Versicherte mit einer Pensionskasse einzahlen.
34'128 bzw. maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens können Versicherte ohne Pensionskasse in die Säule 3a einzahlen.
Bei Fragen rund um Steuern und Sozialversicherungen steht SA-Treuhand gerne zur Verfügung!
http://sa-treuhand.ch