Sozialversicherungen - Aenderungen 2020

1. Säule (AHV/IV/EO)


In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, das Gesetz per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge für Unselbständige und Selbständigerwerbende.



Neu ab 01.01.2020      Bisher

AHV  8.70%        8.40%
IV   1.40%        1.40%
EO     0.45%        0.45%
Total 10.55%        10.25%


3. Säule- gebundene Vorsorge (freiwilig)

Der Maximalbetrag bleibt 2020 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.


6'826 können Versicherte mit einer Pensionskasse einzahlen.
34'128
  bzw. maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens können Versicherte ohne Pensionskasse  in die Säule 3a einzahlen.

Bei Fragen rund um Steuern und Sozialversicherungen steht SA-Treuhand gerne zur Verfügung!


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