Neuerung Sozialversicherungen 2021

In der Volksabstimmung vom 27.09.2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Die Änderungen sind  per 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

- zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub, resp. 10 Arbeitstage innerhalb sechs Monaten können nach der Geburt bezogen werden
- Anspruchsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt erwerbsfähig ist und in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert war
- Der EO-Beitragssatz erhöht sich ab dem 01.Januar um 0.05%

Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.55% auf 10.60%. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

3. Säule
Im 2021 sind die max. Beträge CHF 6'883.00 für Erwerbstätige mit 2. Säule



Unter www.sa-treuhand.ch finden Sie eine hilfreiche Liste mit den aktuellen Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherungen ab 2021