ab 2020 lohnen sich Investitionen in Liegenschaften bis zu dreifach!

In der Steuerperiode 2020 können zum ersten Mal die neuen Abzüge bei den Liegenschaften im Privatvermögen geltend gemacht werden.

- Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können neu auch in den zwei Folgejahren zum Abzug gebracht werden, wenn sie im ersten Jahr, in dem die Kosten angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtig werden konnten.

- Zudem können neu die Rückbaukosten von einem alten Haus abgezogen werden, wenn der Rückbau für eine Liegenschaft im Privatvermögen auf einen gleichartigen Neubau vorgenommen wird. Es wird so ein Anreiz geschaffen, alte Gebäude komplett zu ersetzen.



Weitere Informationen finden Sie bei der eidgenössischen Steuerverwaltung:

http://https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/medien/nsb-news_list.msg-id-70048.html

Ziel einer Steuerplanung sollte sein, dass die steuerlich abzugsfähigen Aufwände mit dem steuerbaren Einkommen vollständig verrechnet werden kann. Überprüfen Sie, ob das steuerbare Einkommen im Investitionsjahr sowie den beiden Folgejahren ausreicht, um die kompletten abzugsfähigen Aufwände abzuziehen.





Bei Fragen rund um die Immobilienabzüge steht SA-Treuhand gerne zur Verfügung!


http://www.sa-treuhand.ch